Präambel

Auf unserer Webseite/Website besteht keine Möglichkeit, unmittelbar einen Vertrag zu schließen, hierfür kontaktieren Sie uns bitte persönlich.

Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten im Geschäftsverkehr mit privaten (§13 BGB) und gewerblichen Kunden. Sie finden keine Anwendung bei einer Vergabe nach VOB/A.

§ 1 Allgemeines

1. Allen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen – auch bei den künftigen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen – liegen unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen oder durch uns schriftlich zu bestätigen. Die Änderung dieser Formbestimmung bedarf ebenfalls der Schriftform. Dieses gilt auch für Nebenabreden, Vertragsänderungen, Zusicherungen.

2. Sofern Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers entgegenstehen, erkennen wir diese nicht an, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu. Im Übrigen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

3. Bei allen Bauleistungen gilt die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB, Teil B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Privatkunden wird die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB, Teil B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluss.

4. Sind oder werden einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Die nachfolgende Widerrufsbelehrung ist Vertragsbestandteil

Widerrufsrecht

1. Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.

2. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unseren Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

3. Der Widerruf ist zu richten an:

Fliesentraum & Malerfachbetrieb, Inh. Marko Volkmar
Ruttersweg 4, 98646 Straufhain OT Streufdorf
Fax: 0049 (0) 36875/12501
Email-Adresse: info@fliesentraum-volkmar.com

Widerrufsfolgen

1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer / Kunde / Empfänger uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat der Käufer / Kunde / Empfänger uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie es dem Käufer / Kunde / Empfänger beispielsweise im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer / Kunde / Empfänger die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem der Käufer / Kunde / Empfänger die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt, sondern alles unterlässt, was den Wert der Sache beeinträchtigt.

2. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Käufer / Kunde / Empfänger hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer / Kunde / Empfänger bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Käufer / Kunde / Empfänger kostenfrei.

3. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer / Kunden / Empfänger abgeholt. Eine entsprechende Terminsabstimmung erfolgt rechtzeitig vor der Abholung.

4. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns spätestens mit deren Empfang.

Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung oder Herstellung von:

  • Waren, die nach den Spezifikationen des Bestellers / Käufers / Kunden angefertigt werden
    oder
  • Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers / Käufers / Kunden zugeschnitten sind.
  • Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.
  • Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher / Besteller / Käufer / Kunden / Empfänger entsiegelt worden sind.
  • Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 3 Angebot; Annahme

1. Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Sämtliche schriftlich oder mündlich erteilten Aufträge bedürfen zur Annahme, sofern nicht Annahme unsererseits durch Auftragsausführung erfolgt, unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Rechnungserteilung gilt ebenfalls als Annahme. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.

2. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewicht oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommene DIN, VDE oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen, kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.

3. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn ihre genaue Einhaltung im Vertrag speziell vereinbart ist bzw. auf die vorgenannten Unterlagen im Vertrag ausdrücklich Bezug genommen wird.

4. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

5. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unser ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 4 Preise; Leistungsermittlung; Ausmaß/Aufmaß

1. Die im Angebot und in der Bestätigung angegebenen Preise sind, soweit ein Pauschalpreis nicht ausdrücklich vereinbart ist, keine Pauschalpreise. Unsere Leistungen werden nach Material- und Stundenaufwand zu unseren Materialpreisen und Stundenlöhnen, soweit nicht ausdrücklich andere Preise und Stundenlöhne vereinbart sind, abgerechnet. Soweit Preise nicht vereinbart sind, gelten die in unserer Betriebsstätte und/oder unseren Preislisten angegebenen Preise und Stundenlöhne.

2. Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und/oder Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Bodenflächen von 0,5 qm) übermessen, Fußleiten und/oder Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Wir und der Auftragnehmer können detailliertere Aufmaßregeln durch ausdrückliche Vereinbarung der jeweils einschlägigen ATV VOB/C-Norm zugrunde legen.

3. Nicht in unseren Preisen eingeschlossen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer, diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung zusätzlich ausgewiesen.

4. Im Falle der Kleinunternehmerregelung wird durch uns keine Mehrwertsteuer in unseren Angeboten und / oder Rechnungen ausgewiesen bzw. erhoben.

5. Grundsätzlich wird keinerlei Skonto gewährt. Anderenfalls muss Skonto gesondert und ausdrücklich vereinbart sein und bedarf einer schriftlicher Vereinbarung.

6. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen – insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen – eintreten. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.

§ 5 Lieferzeit; Ausführungsfristen; Termine

1. Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, soweit deren Einhaltung ausdrücklich vereinbart ist. Die Leistungsfrist beginnt erst, wenn der Auftraggeber die ihm obliegenden, zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Handlungen vorgenommen hat. Der Beginn der Leistungszeit setzt stets die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Soweit bereits fällige Zahlungen vom Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen geleistet werden, verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum des Zahlungsverzuges.

2. Leistungsfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Fertigstellung. Sie gelten mit Mitteilung der Fertigstellung durch uns als eingehalten.

3. Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen können wir die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind nach geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.

4. Bei Sachverhalten, die wir nicht zu vertreten haben, wie bei unvorhergesehenen Hindernissen, Schwierigkeiten bei Materialbeschaffung, Betriebsstörung, Arbeitskampf, verlängert sich eine Leistungsfrist angemessen. In jedem Fall der Verzögerung, vorübergehender oder dauernder Unmöglichkeit werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren.

5. Wird die Leistung nach Vertragsschluss vorübergehend unmöglich, darf der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn seine Interessen an der alsbaldigen Leistung durch die vorübergehende Unmöglichkeit wesentlich beeinträchtigt werden. Im Falle der dauernden Unmöglichkeit der Leistung hat der Auftraggeber das gesetzliche Rücktrittsrecht. Die Geltendmachung weiterer Rechte wegen Unmöglichkeit der Leistung ist ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten die Unmöglichkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

6. Im Falle des Verzuges mit unserer Leistung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Die Geltendmachung weiterer Rechte, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Verzugsschäden / Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten den Verzug durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Vertragspflichten herbeigeführt.

7. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung unserer Leistungen geht in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.

§ 6 Zahlung; Abschlagszahlung; Aufrechnungsverbot

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Zahlung der Vergütung sofort netto Kasse ab Rechnungsdatum fällig und sofort zu zahlen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug (spätestens nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum), so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem nach § 247 BGB zu bestimmenden Basiszinssatz p. a., gegenüber Kaufleuten Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem gem. § 247 BGB zu bestimmenden Basiszinssatz p. a. zu fordern.

2. Der Auftraggeber kann mit eigenen Ansprüchen uns gegenüber nicht aufrechnen, es sei denn, dessen Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt. Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur soweit befugt, wie sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3. Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit erstellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Wir dürfen Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Teile des von uns gefertigten Werkes für die erbrachten vertragsgemäßen Leistungen verlangen. Wir behalten uns vor, einen Zahlungsplan vorzulegen, der mit der Bestellung und Auftragsannahme für beide Parteien verbindlich wird.

4. Unsere Vergütung ist entsprechend § 641 BGB zu entrichten.

5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst ist.

6. Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere wenn Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen sind. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen, wie beispielsweise § 648a BGB, zu verlangen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen auch Lieferungen erbringen, behalten wir uns hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. Weiterverkauf des Objektes) in Höhe unserer Forderung an uns ab.

§ 8 Abnahme unserer Leistungen / Gefahrenübergang

1. Nach Auftragsdurchführung machen wir dem Auftraggeber über die Fertigstellung unserer Leistungen Mitteilung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Leistungen abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann eine Abnahme nicht verweigert werden.

2. Wir haben Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach §640 BGB. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer ihm von uns bestimmten angemessenen Frist (mindestens 14 Tage) abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten, z.B. Ingebrauchnahme, erfolgen.

3. Ab dem Tag der Abnahme unserer Leistungen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

§ 9 Haftung für Schäden

1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, dieses gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

3. Soweit die Schadensersatzhaftung unsererseits ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dieses auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Mängelhaftung (entspricht ehem. Gewährleistung)

1. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und ist die Frist, innerhalb dieser Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden von uns nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch von uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht. Verschleiß und/oder Abnutzungserscheinungen bzw. Defekte, die auf vertragsgerechten Gebrauch und/oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt besonders für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind. Es gilt die Verjährungsfrist gem. §634a BGB, z.B. wie folgt:

  • 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten ( Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen);
  • 5 Jahre bei Neuarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z.B. Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen.

2. Mängel, insbesondere offenkundige Mängel, sind sofort und unverzüglich zu rügen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers soll vermeiden, dass Mängel sich vertiefen, zu weiteren Mängeln oder Folgeschäden führen.

3. Für Kaufleute ist Voraussetzung für die Berechtigung von Mängelansprüchen, dass diese den gem. § 377 HGB geregelten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Insoweit wird entsprechende Anwendung der Regelungen des § 377 HGB ausdrücklich vereinbart.

4. Soweit ein Mangel an unserer Werkleistung vorliegt, können wir den Anspruch des Auftraggebers auf Nacherfüllung nach unserer Wahl in Form der Mangelbeseitigung oder durch Herstellung eines neuen Werkes erbringen.

5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

6. Darüber hinaus kann der Auftraggeber Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen, sofern die Mängel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung / Mängelhaftung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, dieses gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Die Verjährungsfrist beginnt bei Gefahrenübergang gem. § 5 bzw. entsprechend § 634a BGB.

§ 11 Gerichtsstand; Salvatorische Klausel

1. Vertragssprache ist Deutsch.

2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

4. Sollte eine der vorstehenden Regelungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Versionsnummer der AGB: X-2016; Stand: 31.10.2016

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